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Abb. 2: Ausschnitt aus einem Energieausweis für Wohngebäude: Dieser Bandtacho zeigt Vergleichswerte
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Der Energieverbrauch

Genau wie man den Spritverbrauch seines Autos kennt, sollte man auch über den Energieverbrauch seines Hauses Bescheid wissen. Dabei können Energieausweise helfen. Wird ein Haus oder eine Wohnung vermietet bzw. verkauft, muss ein solcher Ausweis erstellt werden. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten und liefert vergleichbare Kennwerte zum Energieverbrauch bzw. Energiebedarf, die nach einem standardisierten Verfahren ermittelt werden. Das Ergebnis wird in einem „Bandtacho“ markiert (Abb. 2). Der Verbrauchsausweis beruht auf einer Querschnittsauswertung von drei aufeinander folgenden Jahren und ist nur für Gebäude ab fünf Wohneinheiten erlaubt. Hier gilt es zu bedenken, dass auch das Nutzerverhalten den Verbrauch beeinflusst. Aussagekräftiger ist der Bedarfsausweis, denn er beurteilt die tatsächliche bauliche und anlagentechnische Qualität des Hauses und kann deshalb auch Empfehlungen für individuell sinnvolle Energiesparmaßnahmen geben. Verbrauchten Neubauten vor 30 Jahren üblicherweise zwischen 200 und 300 kWh/m²a, werden heute Werte unter 100 kWh/m²a erreicht. Mit der EnEV-Novelle 2009 ist ein Senkung um weitere 30% angestrebt. Aber auch weitergehende Standards sind eingeführt: z. B. das Passivhaus, das für einen berechneten Heizenergiebedarf von 15 kWh/m²a steht. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass solche Standards auch bei Altbausanierungen zu erreichen sind.

Den Verbrauch eines Gebäudes kann man selbst überschlägig ermitteln:Der jährliche Verbrauch in Liter oder m³ mal 10 – denn 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas entspricht in etwa der Energie von 10 kWh – ergibt den Energieverbrauch in kWh. Erfolgt die Warmwasserbereitung über die Heizungsanlage, werden von diesem Wert pro Person im Haushalt noch pauschal 1.000 kWh abgezogen. Geteilt durch die Quadratmeter beheizter Wohnfläche erhält man den Heizenergiekennwert.